Hilfe für Freizeiteinrichtungen und Ausflugsziele in Niederösterreich
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verantwortung als Freizeit- und Ausflugsziel in dieser herausfordernden Zeit wahrnehmen zu können.
Die Bundesregierung und auch die Länder setzen regelmäßig neue Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die aktuell geltenden Schutzmaßnahmen und regionalen Regeln für Niederösterreich haben wir für Sie zusammengefasst.
Weitestgehende Lockerungen für den Tourismus ab dem 16. April 2022
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage werden mit 16. April Schutzmaßnahmen umfassend gelockert. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli. Für den tourismusrelevanten Bereich bedeutet dies, dass auch die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie allen anderen Ausflugszielen nicht mehr gilt.